Achtung: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet
Erbschafts- und Schenkungssteuerecht:
Achtung: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 17. Dezember 2014 über das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.
Es ist zu erwarten, dass die steuerlichen Vergünstigungen bei der Vererbung oder Schenkung von Betriebsvermögen zumindest teilweise für verfassungswidrig erklärt werden. Es ist weiter anzunehmen, dass das Verfassungsgericht eine Übergangsfrist zur Wirksamkeit der Entscheidung oder zur Umsetzung der Entscheidung durch den Gesetzgeber einräumt.
Möglicherweise ist schnelles Handeln angesagt, wenn die bisherigen Vorteile noch in Anspruch genommen werden sollen.
Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Herr Rechtsanwalt Adolf Müller und Frau Rechtsanwältin Stephanie Leferenz-Müller werden Sie gerne weiterführend zu diesem Thema beraten.