Trennungsstreit um das Haustier: Entscheidung des OLG Stuttgart
Trennungsstreit um das Haustier: Entscheidung des OLG Stuttgart vom 11.042014,
Az.: 18 UF 62/14.
Können sich die Ehegatten über den Verbleib eines während der Ehe gemeinsam angeschafften Haustieres nicht einigen, erfolgt dessen Zuweisung entsprechend den Vorschriften zur Aufteilung des Hausrates zum Zwecke des Getrenntlebens. Aufgrund einer vorzunehmenden Billigkeitserwägung erhält im Zweifel der Ehegatte das Tier, der bereit ist dem anderen Miteigentümer in der Trennungszeit die Teilhabe an dem Tier ( Hund) zu ermöglichen.
In dem entschiedenen Fall musste der Ehegatte, der anlässlich der Trennung den Hund mit sich genommen und dem anderen Ehegatten über Monate hinweg jeden Kontakt mit dem Tier verwehrt hatte, das Tier an den anderen Ehegatten herausgeben.
Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Herr Rechtsanwalt Adolf Müller und Frau Rechtsanwältin Stephanie Leferenz-Müller werden Sie gerne weiterführend zu diesem Thema beraten.